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Antragsstellung

Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Wie Sie eine Förderung erreichen können, erfahren Sie hier.

Die Kriterien für eine Förderung sind in den Förderleitlinien beschrieben.

Das Vorgehen zur Antragstellung ist folgendermaßen:

1.) Projektskizze einreichen!

Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen.

Anschrift

Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2

49090 Osnabrück

Bei grundsätzlicher Übereinstimmung des Projektes mit dem Förderzweck der Stiftung, fordert die DBU Sie auf, einen konkreten Antrag einzureichen.

Die Projektskizze sollte enthalten:

  • den Bewilligungsempfänger,
  • Gegenstand und Zielsetzung des Projektes,
  • den Stand des Wissens/der Technik,
  • die voraussichtlichen Kosten des Projektes,
  • den Finanzierungsplan,
  • Art und Umfang der Durchführung,
  • Beginn und Dauer des Projektes,
  • die Weiterführung des Projektes.

2.) Antragstellung

Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten.

Die Antragstellung ist in den Förderleitlinien detailliert beschrieben (siehe dort auch die Hinweise zur Antragstellung).

Die Stiftung kann sich zur Beurteilung der Projektanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter werden zur vertraulichen Behandlung der Projektanträge verpflichtet.

Antragsteller, die bestimmte Gutachter nicht eingeschaltet sehen möchten, teilen dies der Geschäftsstelle der Stiftung mit.

 

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